Trinkgelder und Abfertigung : OGH 9 Ob A 249/94 v.11.1.1995 in Bestätigung von OLG Wien 31 Ra 99/94 v.28.9.1994
(AngG § 23) / Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer für persönliche Dienstleistungen an den Kunden des Arbeitgebers von diesen Kunden erhält, sind in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung nicht einzubeziehen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.05.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.225 Trinkgeld 34.038 Rechtsprechung |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AngG § 23) / Trinkgelder, die ein Arbeitnehmer für persönliche Dienstleistungen an den Kunden des Arbeitgebers von diesen Kunden erhält, sind in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung nicht einzubeziehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |