Arbeitgeberrechte werden zunehmend abgebaut
Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der sozialen Rechtfertigung wird vom BAG immer mehr zu Lasten der Arbeitgeber ausgelegt / Erstmalig hat nun das BAG festge...
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Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 26.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ist nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der sozialen Rechtfertigung wird vom BAG immer mehr zu Lasten der Arbeitgeber ausgelegt / Erstmalig hat nun das BAG festgestellt, dass bei der Beurteilung der möglichen Weiterbeschäftigung auch solche Arbeitsplätze enzubeziehen sind, bei denen im Zeitpunkt der Kündigung bereits feststeht, dass sie in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werden, 'sofern die Überbrückung dieses Zeitraums dem Arbeitgeber zumutbar ist'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |