Zurückbehaltung der Wählerverzeichnisse durch Arbeitgeber : OLG Wien 32 Ra 86/94 v.13.1.1995

(ArbVG § 45, § 55 Abs.3, § 59) / Die Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Gewerkschaft berechtigt den Arbeitgeber nicht, Wählerverzeichnisse wegen 'Nichtigkeit' der Betriebsversammlung nicht auszufolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsratswahl
65.012.4 Unternehmerverhalten
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 45, § 55 Abs.3, § 59) / Die Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Gewerkschaft berechtigt den Arbeitgeber nicht, Wählerverzeichnisse wegen 'Nichtigkeit' der Betriebsversammlung nicht auszufolgen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog