Zurückbehaltung der Wählerverzeichnisse durch Arbeitgeber : OLG Wien 32 Ra 86/94 v.13.1.1995
(ArbVG § 45, § 55 Abs.3, § 59) / Die Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Gewerkschaft berechtigt den Arbeitgeber nicht, Wählerverzeichnisse wegen 'Nichtigkeit' der Betriebsversammlung nicht auszufolgen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 25.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsratswahl
65.012.4 Unternehmerverhalten 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ArbVG § 45, § 55 Abs.3, § 59) / Die Einberufung einer Betriebsversammlung durch die Gewerkschaft berechtigt den Arbeitgeber nicht, Wählerverzeichnisse wegen 'Nichtigkeit' der Betriebsversammlung nicht auszufolgen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |