Beschäftigungsbewilligung für entsandte Drittstaatsangehörige

(AuslBG § 18, EWG-Vertrag Art.59) / Für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die von einem Arbeitgeber aus einem Mitgliedstaat in Österreich beschäftigt werden, ist derzeit noch eine Bewilligung gemäss § 18 AuslBG einzuholen, wobei 'Stammarbeitnehmern' dieser Unternehmen Priorität eingeräumt wir...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 07.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
Region:Österreich
EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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