Bankgeschäfte mit Minderjährigen nur im engen Rahmen : Bundesaufsichtsamt veröffentlicht Leitlinien / Bedenkliche Praktiken einiger Kreditinstitute

Fehlen die gesetzlichen Zustimmungen, seien die Geschäfte unwirksam und rückabzuwickeln. Die Haftung und den Schaden trifft dabei meistens die Bank, die nicht auf die Vorschriften für Minderjährige geachtet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1995)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 28.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgeschäft
3-053 Jugendliche
65.02 Geschäftsbedingung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Fehlen die gesetzlichen Zustimmungen, seien die Geschäfte unwirksam und rückabzuwickeln. Die Haftung und den Schaden trifft dabei meistens die Bank, die nicht auf die Vorschriften für Minderjährige geachtet hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog