Gewährleistung: Justiz hält generelle Umkehr der Beweislast für unmöglich

Mangelhafte Waren können von so vielfältiger Art sein, dass eine allgemeine Regel in vielen Fällen nicht passt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.04.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Gewährleistung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
34.028 Verfahrensrecht
347.45 Konsumentenschutz
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mangelhafte Waren können von so vielfältiger Art sein, dass eine allgemeine Regel in vielen Fällen nicht passt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog