Gewährleistung: Justiz hält generelle Umkehr der Beweislast für unmöglich
Mangelhafte Waren können von so vielfältiger Art sein, dass eine allgemeine Regel in vielen Fällen nicht passt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.04.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Gewährleistung
347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren 34.028 Verfahrensrecht 347.45 Konsumentenschutz 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Mangelhafte Waren können von so vielfältiger Art sein, dass eine allgemeine Regel in vielen Fällen nicht passt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |