Mangelhafte Scheckverwahrung contra fahrlässige Scheckeinlösung : OGH 3 Ob 544/94 v.7.9.1994

Die Prüfungspflicht der Bank entfällt nicht durch die Tatsache, dass sie zur Einlösung des Schecks gegenüber jedem gutgläubigen Schecknehmer verpflichtet war, da sie - insbesondere nach Meldung des Diebstahls - das Abweichen der gefälschten Unterschrift vom Original gerade in Hinblick auf eine allfä...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (6 (1995) Nr.1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
343.711 Diebstahl
347.51 Haftpflicht
629.113 Kraftfahrzeug
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Prüfungspflicht der Bank entfällt nicht durch die Tatsache, dass sie zur Einlösung des Schecks gegenüber jedem gutgläubigen Schecknehmer verpflichtet war, da sie - insbesondere nach Meldung des Diebstahls - das Abweichen der gefälschten Unterschrift vom Original gerade in Hinblick auf eine allfällige Schlechtgläubigkeit des Schecknehms, die die Bank leistungsfrei werden liesse, zu prüfen gehabt hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog