Rechtlose Versicherungsnehmer? : Zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung / BGH IV ZR 124/92 v.23.11.1994
Am 23.11.1994 hat der BGH entschieden, Lebensversicherungsnehmer hätten keinen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung ihrer Überschuss-(Gewinn-)Beteiligung auch etwaige stille Reserven berücksichtigt werden, welche die Versicherer mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer gebildet haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue Juristische Wochenschrift (48 (1995) Nr.9 S.566-568)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.03.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.3 Lebensversicherung
368.022 Versicherungsvertrag 368.025 Versicherungsbeitrag 331.24 Gewinnbeteiligung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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