Rechtlose Versicherungsnehmer? : Zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung / BGH IV ZR 124/92 v.23.11.1994

Am 23.11.1994 hat der BGH entschieden, Lebensversicherungsnehmer hätten keinen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung ihrer Überschuss-(Gewinn-)Beteiligung auch etwaige stille Reserven berücksichtigt werden, welche die Versicherer mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer gebildet haben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Juristische Wochenschrift (48 (1995) Nr.9 S.566-568)
VerfasserIn: Hippel, Eike
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.3 Lebensversicherung
368.022 Versicherungsvertrag
368.025 Versicherungsbeitrag
331.24 Gewinnbeteiligung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 23.11.1994 hat der BGH entschieden, Lebensversicherungsnehmer hätten keinen Anspruch darauf, dass bei der Berechnung ihrer Überschuss-(Gewinn-)Beteiligung auch etwaige stille Reserven berücksichtigt werden, welche die Versicherer mit den Beiträgen der Versicherungsnehmer gebildet haben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog