Wirksamkeit von Satzungserklärungen : VfGH V 85, 86/92 v.29.9.1994

(ArbVG § 18, § 19, B-VG Art.18) / Gegen die gesetzlichen Grundlagen der Satzungserklärung (hier des zu KV 454/1991 hinterlegten KV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen, KV für gewerbliche Lehrlinge und KV für technische Angestellte für das Land Steiermark) best...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivvertrag
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 18, § 19, B-VG Art.18) / Gegen die gesetzlichen Grundlagen der Satzungserklärung (hier des zu KV 454/1991 hinterlegten KV für das graphische Gewerbe - Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen, KV für gewerbliche Lehrlinge und KV für technische Angestellte für das Land Steiermark) bestehen keine verfassungsrechtliche Bedenken. Die kurzfristige Rückwirkung einer Satzungserklärung ist nicht gesetzwidrig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog