Materiality als Grundsatz externer Rechnungslegung
Der Grundsatz der Materiality verlangt, dass die für die Adressaten eines Jahresabschlusses entscheidungsrelevaten Sachverhalte offengelegt, alle entscheidungsirrelevanten Tatbestände dagegen vernachlässigt werden sollen. So wird vermieden, dass wesentliche Inhalte des Jahresabschlusses gegenüber un...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Wirtschaftsprüfung (48 (1995) Nr.2 S.33-42)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 15.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 657.37 Bilanz
657.37 Jahresabschluss 657.47 Rechnungswesen, betriebliches 657.37 Publizitätsvorschrift 657.63 Wirtschaftsprüfung |
Region: | USA
Amerika International |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Beschreibung: | Tabelle |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Grundsatz der Materiality verlangt, dass die für die Adressaten eines Jahresabschlusses entscheidungsrelevaten Sachverhalte offengelegt, alle entscheidungsirrelevanten Tatbestände dagegen vernachlässigt werden sollen. So wird vermieden, dass wesentliche Inhalte des Jahresabschlusses gegenüber unwichtigen Informationen untergehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |