Verweisungsfeld nach Aufgabe eines qualifizierten Berufes : OGH 10 Ob S 203/94 v.18.10.1994

(ASVG § 273 Abs.1) / Das Verweisungsfeld einer Versicherten, die, nachdem sie ihren Beruf als Diplomkrankenschwester aufgegeben hat, noch drei Jahre im zur Ehewohnung gehörenden Büro Telefonanrufe für ihren Ehemann entgegennimmt, richtet sich nicht nach dieser zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung Dokument Nr. A-840815 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage