Verweisungsfeld nach Aufgabe eines qualifizierten Berufes : OGH 10 Ob S 203/94 v.18.10.1994
(ASVG § 273 Abs.1) / Das Verweisungsfeld einer Versicherten, die, nachdem sie ihren Beruf als Diplomkrankenschwester aufgegeben hat, noch drei Jahre im zur Ehewohnung gehörenden Büro Telefonanrufe für ihren Ehemann entgegennimmt, richtet sich nicht nach dieser zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 377 Berufsausbildung | Dokument Nr. A-840815 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |