Angestellter ex contractu - Kollektivvertragsunterworfenheit : OGH 9 Ob A 85/94 v.29.6.1994
Für Angestellte ex contractu (kraft Vereinbarung) kommt der betreffende Kollektivvertrag für Angestellte nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer dies sowie zusätzlich die Einstufung in die Gehaltsordnung dieses Kollektivvertrages mit dem Arbeitgeber unwiderruflich vereinbart hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (13 (1995) Nr.1)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
331.116 Kollektivvertrag 331.116 Arbeitsvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Für Angestellte ex contractu (kraft Vereinbarung) kommt der betreffende Kollektivvertrag für Angestellte nur dann zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer dies sowie zusätzlich die Einstufung in die Gehaltsordnung dieses Kollektivvertrages mit dem Arbeitgeber unwiderruflich vereinbart hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |