Wasserpolizeilicher Räumungsauftrag bei Deponie : VwGH 92/07/0154 v.28.7.1994
Die Eigenschaft als Betroffener kann demjenigen nicht zukommen, der für die Neuerung, die zur Beeinträchtigung der im § 138 Abs.6 WRG genannten Rechte führt, selbst einzustehen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex ((1995) Nr.2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.47 Müllentsorgung
351.79 Wasserrecht 351.95 Verwaltungsverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Eigenschaft als Betroffener kann demjenigen nicht zukommen, der für die Neuerung, die zur Beeinträchtigung der im § 138 Abs.6 WRG genannten Rechte führt, selbst einzustehen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |