Disziplinarstrafe für sachliche, in der gebotenen Form geäusserte Kritik am System ärztlicher Betreuung verstösst gegen Art.10 EMRK : VfGH B 2045/92-7 v.2.3.1994

Die Möglichkeit zur sachlichen, in der gebotenen Form geäusserten Kritik ist ein unverzichtbares aus Art.10 EMRK ableitbares Recht (auch gegenüber Berufsgenossen und auch wenn es einen für das berufliche Verhalten tatsächlich oder vermeintlich massgeblichen Umstand betrifft).

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (22 (1995) Nr.1/2 S.34-36)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 31.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.727 Meinungsfreiheit
614.23 Arzt
061.1:614.2 Ärztekammer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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