Disziplinarstrafe für sachliche, in der gebotenen Form geäusserte Kritik am System ärztlicher Betreuung verstösst gegen Art.10 EMRK : VfGH B 2045/92-7 v.2.3.1994
Die Möglichkeit zur sachlichen, in der gebotenen Form geäusserten Kritik ist ein unverzichtbares aus Art.10 EMRK ableitbares Recht (auch gegenüber Berufsgenossen und auch wenn es einen für das berufliche Verhalten tatsächlich oder vermeintlich massgeblichen Umstand betrifft).
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (22 (1995) Nr.1/2 S.34-36)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 31.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.727 Meinungsfreiheit
614.23 Arzt 061.1:614.2 Ärztekammer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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