Ehrverletzung durch interne Mitteilung nach Verkennung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtslage : OGH 9 Ob A 240/94 v.11.1.1995 in Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 5/94 v.18.3.1994

(ABGB § 1330, StGB § 111) / Die in Verkennung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtslage erfolgte betriebsinterne Mitteilung an Abteilungsleiter und deren Stellvertreter, ein BR-Mitglied sei ein Urkundenfälscher und Betrüger, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.632 Ehrenbeleidigung
331.152 Betriebsrat
65.012.4 Unternehmerverhalten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 1330, StGB § 111) / Die in Verkennung der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtslage erfolgte betriebsinterne Mitteilung an Abteilungsleiter und deren Stellvertreter, ein BR-Mitglied sei ein Urkundenfälscher und Betrüger, erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog