Kündigungsentschädigung bei begründeter Selbstkündigung

Kündigt ein Arbeitnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der ihn zum Austritt berechtigen würde, soll ihm nach Auffassung Mayrs Kündigungsentschädigung etc auch für jene Frist nach Beendigung des Dienstverhältnisses gebühren, die bei fiktiver Arbeitgeberkündigung verstrichen wäre. Der Autor b...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex ((1995) Nr.2)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Kündigt ein Arbeitnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der ihn zum Austritt berechtigen würde, soll ihm nach Auffassung Mayrs Kündigungsentschädigung etc auch für jene Frist nach Beendigung des Dienstverhältnisses gebühren, die bei fiktiver Arbeitgeberkündigung verstrichen wäre. Der Autor begründet seine Auffassung aus einer Rechtsprechungsübersicht zur Dienstnehmerkündigung und zu wertungsgleichen Rechtsfragen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog