Kurzfristiger Verstoss gegen Arbeitsschutz : VGH 94/02/0276 v.25.11.1994

(ANSchG § 31 Abs.2 lit.p, VStG § 19 Abs.1) / Dem Umstand, dass eine brandhemmende Türe vom Verkaufsraum in das Lager durch Getränkekisten nur kurzfristig offengehalten wurde, kommt bei der Strafbemessung keine strafmildernde Wirkung zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.94 Arbeitnehmerschutz
331.823 Arbeitsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ANSchG § 31 Abs.2 lit.p, VStG § 19 Abs.1) / Dem Umstand, dass eine brandhemmende Türe vom Verkaufsraum in das Lager durch Getränkekisten nur kurzfristig offengehalten wurde, kommt bei der Strafbemessung keine strafmildernde Wirkung zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog