Widerruf einer Gratifikation : OGH 9 Ob A 143/94 v.28.9.1994 in Aufhebung von OLG Wien 32 Ra 174/93 v.8.4.1994

Die Einstellung einer mit erteilter Handlungsvollmacht verbundenen Gratifikation durch Entzug der Handlungsvollmacht kann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtswidrig sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Gratifikation
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Einstellung einer mit erteilter Handlungsvollmacht verbundenen Gratifikation durch Entzug der Handlungsvollmacht kann wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes rechtswidrig sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog