Ungerechtfertigte Entlassung als Ausgangspunkt einer Kündigungsanfechtung : OGH 9 Ob A 228/94 v.30.11.1994 in Aufhebung von OLG Wien 32 Ra 92/94 v.3.8.1994

(ArbVG § 106, § 105 Abs.3) / Wird die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach einer Entlassung angefochten, ist zunächst deren Berechtigung zu prüfen. Ist sie unberechtigt, sind die Anfechtungsgründe ausgehend von der stigmatisierenden Wirkung einer (auch ungerechtfertigten) Entlassung zu prüfen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.03.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ArbVG § 106, § 105 Abs.3) / Wird die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach einer Entlassung angefochten, ist zunächst deren Berechtigung zu prüfen. Ist sie unberechtigt, sind die Anfechtungsgründe ausgehend von der stigmatisierenden Wirkung einer (auch ungerechtfertigten) Entlassung zu prüfen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog