Beginn des Mutterschutzes : ASG Wien 23 Cga 50/94 d v.20.10.1994, rk
(MSchG § 10 Abs.1) / Der Kündigungsschutz der werdenden Mutter beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft im biologischen Sinn und kann nicht durch Rückrechnung vom Datum des vom Gynäkologen errechneten voraussichtlichen Geburtstermines bestimmt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (MSchG § 10 Abs.1) / Der Kündigungsschutz der werdenden Mutter beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft im biologischen Sinn und kann nicht durch Rückrechnung vom Datum des vom Gynäkologen errechneten voraussichtlichen Geburtstermines bestimmt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |