Beginn des Mutterschutzes : ASG Wien 23 Cga 50/94 d v.20.10.1994, rk

(MSchG § 10 Abs.1) / Der Kündigungsschutz der werdenden Mutter beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft im biologischen Sinn und kann nicht durch Rückrechnung vom Datum des vom Gynäkologen errechneten voraussichtlichen Geburtstermines bestimmt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(MSchG § 10 Abs.1) / Der Kündigungsschutz der werdenden Mutter beginnt mit dem Beginn der Schwangerschaft im biologischen Sinn und kann nicht durch Rückrechnung vom Datum des vom Gynäkologen errechneten voraussichtlichen Geburtstermines bestimmt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog