Halblegal und am Rande der Zahlungsunfähigkeit : BAG 7 AZR 464/91 / Ein Urteil bringt Träger sozialstaatlicher Aufgaben in die Bredouille / Bonn sieht tatenlos zu
Ausgangspunkt der in Berlin vorgelegten Studie ist ein Urteil des Bundesabeitsgerichts, mit dem entschieden wurde, dass gemeinnützige Organisationen im arbeitsrechtlichen Sinne Unternehmen sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1995)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 16.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.2 Verein
351.83 Arbeitsrecht 331.116 Arbeitsvertrag 336.57 Sozialleistung, öffentliche 36.05 Sozialhilfe |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ausgangspunkt der in Berlin vorgelegten Studie ist ein Urteil des Bundesabeitsgerichts, mit dem entschieden wurde, dass gemeinnützige Organisationen im arbeitsrechtlichen Sinne Unternehmen sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |