Wertpapierkonto : OGH 4 Ob 532/94 v.14.6.1994

Eröffnet ein Makler ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden, so liegt ein Geschäft für den, den es angeht vor der Kunde wird daher Kontoinhaber und Vertragspartner der Bank.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (43 (1995) Nr.1 S.54-59)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Bankgeschäft
336.763 Wertpapier
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eröffnet ein Makler ausdrücklich ein anonymes Wertpapierkonto für einen unbekannten Kunden, so liegt ein Geschäft für den, den es angeht vor der Kunde wird daher Kontoinhaber und Vertragspartner der Bank.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog