Probezeit : OLG Wien 31 Ra 42/94 v.18.5.1994, Revision unzulässig

Bei einer im Kollektivvertrag vorgesehenen Probezeit gilt wegen der Normwirkung des Kollektivvertrages ein Probedienstverhältnis auch bei Fehlen einer ausdrücklichen Vereinbarung als vereinbart, sofern nicht die Vertragsteile das Zustandekommen einer Probedienstvereinbarung ausdrücklich ausgeschloss...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-839267 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage