Gleichbehandlung bei Betriebspensionssystemen : EuGH Rs. C-200/91 v.28.9.1994

(EWG-Vertrag Art.119) / Der Grundsatz der Gleichbehandlung durch Betriebspensionssysteme gilt unabhängig davon, wer Beiträge und in welcher Höhe erbringt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(EWG-Vertrag Art.119) / Der Grundsatz der Gleichbehandlung durch Betriebspensionssysteme gilt unabhängig davon, wer Beiträge und in welcher Höhe erbringt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog