Gleichbehandlung bei Betriebspensionssystemen : EuGH Rs. C-200/91 v.28.9.1994

(EWG-Vertrag Art.119) / Der Grundsatz der Gleichbehandlung durch Betriebspensionssysteme gilt unabhängig davon, wer Beiträge und in welcher Höhe erbringt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
396.1 Frau: Gleichberechtigung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-838901 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage