Vollstreckbarkeit von Leistungsbescheiden der Sozialversicherungsträger : VwGH 92/08/0200 v.21.12.1993

Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt werden, sind nicht zwangsweise durchsetzbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (29 (1994) Nr.6)
VerfasserIn: Klicka, Thomas
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt werden, sind nicht zwangsweise durchsetzbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog