Zweckmässige Krankenbehandlung : OGH 10 Ob S 113/94 v.26.4.1994

Zur Behandlung von Krampfadern stehen mehrere medizinische anerkannte Methoden zur Verfügung. Es kommt daher primär auf die vom Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten zu treffende Entscheidung an, welche dieser Methoden angewendet wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (29 (1994) Nr.6)
VerfasserIn: Tomandl, Theodor
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.42 Krankenversicherung (SV)
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
615 Heilmethode
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Zur Behandlung von Krampfadern stehen mehrere medizinische anerkannte Methoden zur Verfügung. Es kommt daher primär auf die vom Arzt im Einvernehmen mit dem Patienten zu treffende Entscheidung an, welche dieser Methoden angewendet wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog