Mitschuldner : OGH 1 Ob 628/93 v.21.12.1993
Bewirkt der Mitschuldner als Vertreter des Hauptschuldners oder Verfügungsberechtigter die Kreditausweitung, so haftet er auch für die durch ihn bewirkte Erhöhung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (42 (1994) Nr.10 S.804-807)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredit
347.468 Bürgschaft 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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