Mitschuldner : OGH 1 Ob 628/93 v.21.12.1993

Bewirkt der Mitschuldner als Vertreter des Hauptschuldners oder Verfügungsberechtigter die Kreditausweitung, so haftet er auch für die durch ihn bewirkte Erhöhung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (42 (1994) Nr.10 S.804-807)
VerfasserIn: Iro, Gert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.468 Bürgschaft
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bewirkt der Mitschuldner als Vertreter des Hauptschuldners oder Verfügungsberechtigter die Kreditausweitung, so haftet er auch für die durch ihn bewirkte Erhöhung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog