Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer aus Drittstaaten in der EG

In welchem Umfang eine Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen aufgrund dieser Vorschriften des Internationalen Sozialrechts bereits de lege lata gegeben ist, war Gegenstand eines vom 10.-12.10.1994 von der Kommission in Porto durchgeführten Colloquiums.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (3 (1995) Nr.1 S.3-5)
Ort / Verlag / Datum:01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11F Wanderarbeitnehmer
304 Sicherheit, soziale
351.83 Sozialrecht
331.116 Arbeitsvertrag
Region:EU
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In welchem Umfang eine Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen aufgrund dieser Vorschriften des Internationalen Sozialrechts bereits de lege lata gegeben ist, war Gegenstand eines vom 10.-12.10.1994 von der Kommission in Porto durchgeführten Colloquiums.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog