Erkrankung im Zeitausgleich : OLG Wien 34 Ra 132/94 v.28.11.1994 in Aufhebung von ASG Wien 20 Cga 220/93 f v.2.3.1994
(AngG § 8 Abs.8) / Sollte ein an sich beendetes Dienstverhältnis um den Zeitraum des Überstundenguthabens verlängert werden, ist für die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Dienstverhältnis zu verlängern ist, entscheidend, ob der Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt und dienstunfähig war und ob er dies...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.02.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunde
331.817 Krankenstand 331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (AngG § 8 Abs.8) / Sollte ein an sich beendetes Dienstverhältnis um den Zeitraum des Überstundenguthabens verlängert werden, ist für die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt das Dienstverhältnis zu verlängern ist, entscheidend, ob der Arbeitnehmer tatsächlich erkrankt und dienstunfähig war und ob er dieser Krankheit dem Arbeitgeber ohne Verzug zur Kenntnis gebracht hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |