Hürde für die Frühpensionierung von Beamten

Nie zwischen dienstunfähig und erwerbsunfähig unterschieden. 'Der Unterschied zwischen ASVG-Bereich und öffentlichen Dienst ist nicht vertretbar', argumentiert Staatssekretär Einem seine Gesetzesvorlage zur Angleichung dieser beiden Bereiche.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1995)
VerfasserIn: Schmid, Ulla
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.02.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Einem, Caspar
Passive Person:Helm, Hermann
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
35.08 Beamte: Personalpolitik
331.13 Frühpension
35.08 Dienst, öffentlicher
371.12 Lehrer
331.881 ÖGB: Gewerkschaft_Öffentlicher_Dienst
351.83(094.5) ASVG
177.5 Ungleichheit, soziale
368.432.2 Invaliditätspension
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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