Erste Hilfe in Filialen : VGH 92/18/0042 v.3.11.1994
(ANSchG § 13, AAV § 81 Abs.5) / In einer Filiale, die keinen eigenen Betrieb darstellt, war es (bis zum Inkrafttreten des ASchG mit 1.Jänner 1995) nicht erforderlich, dass eine Person, die in Erster Hilfe nachweislich ausgebildet ist, anwesend sein musste, wenn in dieser Filiale weniger als fünf Arb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 24.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.94 Arbeitnehmerschutz
65.017 Betriebsgrösse 658.112 Niederlassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ANSchG § 13, AAV § 81 Abs.5) / In einer Filiale, die keinen eigenen Betrieb darstellt, war es (bis zum Inkrafttreten des ASchG mit 1.Jänner 1995) nicht erforderlich, dass eine Person, die in Erster Hilfe nachweislich ausgebildet ist, anwesend sein musste, wenn in dieser Filiale weniger als fünf Arbeitnehmer beschäftigt waren. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |