Soziale Sicherheit und Subsidiarität
Das Subsidiaritätsprinzip besagt also nicht unbedingt, dass die einzelnen und die kleinen Verbände vorzuleisten und dass erst bei Erschöpfung ihrer Kräfte die Gesellschaft und der Staat einzuspringen haben. Vielmehr verhält es sich unter Umständen nahezu umgekehrt. Denn: 'Bevor der Mensch anfan...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Sozialreform (40 (1994) Nr.11 S.739-745)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Nell-Breuning, O von
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Klassifikation: | 304 Sicherheit, soziale
304 Sozialpolitik 3 Sozialwissenschaft 304 Sozialreform 336.57 Sozialleistung, öffentliche |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 304 Sicherheit, soziale | Dokument Nr. A-836258 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |