Abfertigungsberechnungsgrundlage bei Gewinnbeteiligung : OGH 8 Ob A 277/94 v.13.10.1994

(AngG § 23 Abs.1) / Bei bestehender Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers ist bei Ermittlung der Abfertigungsberechnungsgrundlage die monatsweise aufzuteilende Gewinnbeteiligung des letzten Jahres heranzuziehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung: Arbeitnehmer
331.24 Gewinnbeteiligung
331.2 Gehalt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(AngG § 23 Abs.1) / Bei bestehender Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers ist bei Ermittlung der Abfertigungsberechnungsgrundlage die monatsweise aufzuteilende Gewinnbeteiligung des letzten Jahres heranzuziehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog