Der Einwendungsdurchgriff im KSchG nach der Novelle 1993

Durch die Einführung des § 26c Konsumentenschutzgesetz wurde für den Einwendungsdurchgriff im Verbrauchergeschäft eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen die Stellung dieser Regelung im Verhältnis zu § 18 KSchG und zum allgemeinen Einwendungsdurchgriff wirft einige Fragen auf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (42 (1994) Nr.11 S.852-858)
VerfasserIn: Kiendl, Doris
Schwarenegger, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Verbraucherkredit
347.451 Kaufvertrag
347.45 Konsumentenschutz
336.77 Kredit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Durch die Einführung des § 26c Konsumentenschutzgesetz wurde für den Einwendungsdurchgriff im Verbrauchergeschäft eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen die Stellung dieser Regelung im Verhältnis zu § 18 KSchG und zum allgemeinen Einwendungsdurchgriff wirft einige Fragen auf.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog