Der Einwendungsdurchgriff im KSchG nach der Novelle 1993
Durch die Einführung des § 26c Konsumentenschutzgesetz wurde für den Einwendungsdurchgriff im Verbrauchergeschäft eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen die Stellung dieser Regelung im Verhältnis zu § 18 KSchG und zum allgemeinen Einwendungsdurchgriff wirft einige Fragen auf.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (42 (1994) Nr.11 S.852-858)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Verbraucherkredit
347.451 Kaufvertrag 347.45 Konsumentenschutz 336.77 Kredit |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Durch die Einführung des § 26c Konsumentenschutzgesetz wurde für den Einwendungsdurchgriff im Verbrauchergeschäft eine zusätzliche Rechtsgrundlage geschaffen die Stellung dieser Regelung im Verhältnis zu § 18 KSchG und zum allgemeinen Einwendungsdurchgriff wirft einige Fragen auf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |