Diebstahl als Entlassungsgrund : OGH 9 Ob A 368/93 v.23.2.1994
Die unberechtigte Mitnahme nahezu wertloser Lebensmittelreste durch den Arbeitnehmer (AN) kann bei geringer Schuldintensität im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Vorfalls und in Zusammenhang mit einer langjährig unbeanstandeten Tätigkeit eine Entlassung nicht rechtfertigen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (44 (1994) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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