Diebstahl als Entlassungsgrund : OGH 9 Ob A 368/93 v.23.2.1994

Die unberechtigte Mitnahme nahezu wertloser Lebensmittelreste durch den Arbeitnehmer (AN) kann bei geringer Schuldintensität im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Vorfalls und in Zusammenhang mit einer langjährig unbeanstandeten Tätigkeit eine Entlassung nicht rechtfertigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (44 (1994) Nr.6)
VerfasserIn: Pfeil, Walter J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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