Fälligkeit des Kredites und Verzug : OGH 9 Ob A 361/93 v.26.1.1994

§ 6, § 12 KSchG. Durfte der Gläubiger erst nach Ermächtigung der Schuldnerin, Fälligkeit des Kredites und Verzug der Schuldnerin die verpfändete Gehaltsforderung vom Dienstgeber einziehen, so unterliegt die Forderungsverpfändung nicht dem Verbot des § 12 Abs.1 KSchG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (42 (1994) Nr.10 S.807-810)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.468 Bürgschaft
331.212 Lohnpfändung
336.774 Kreditschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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