Wochengeldanspruch bei neuerlicher Schwangerschaft nach Mutterschaftsaustritt : OGH 10 Ob S 101/94 v.18.10.1994
(ASVG § 122 Abs.3) / Eine Dienstnehmerin, die vom Mutterschaftsaustritt nach § 23a AngG Gebrauch gemacht hat, behält ihren Anspruch auf Wochengeld bei neuerlicher Schwangerschaft, wenn dieser Versicherungsfall innerhalb des Beginns der 32.Woche nach dem Ende der Pflichtversicherung eintritt.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1995)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.01.1995 |
Erscheinungsjahr: | 1995 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
362.173 Karenzgeld 331.13 Austritt: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (ASVG § 122 Abs.3) / Eine Dienstnehmerin, die vom Mutterschaftsaustritt nach § 23a AngG Gebrauch gemacht hat, behält ihren Anspruch auf Wochengeld bei neuerlicher Schwangerschaft, wenn dieser Versicherungsfall innerhalb des Beginns der 32.Woche nach dem Ende der Pflichtversicherung eintritt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |