Wochengeldanspruch bei neuerlicher Schwangerschaft nach Mutterschaftsaustritt : OGH 10 Ob S 101/94 v.18.10.1994

(ASVG § 122 Abs.3) / Eine Dienstnehmerin, die vom Mutterschaftsaustritt nach § 23a AngG Gebrauch gemacht hat, behält ihren Anspruch auf Wochengeld bei neuerlicher Schwangerschaft, wenn dieser Versicherungsfall innerhalb des Beginns der 32.Woche nach dem Ende der Pflichtversicherung eintritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
362.173 Karenzgeld
331.13 Austritt: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ASVG § 122 Abs.3) / Eine Dienstnehmerin, die vom Mutterschaftsaustritt nach § 23a AngG Gebrauch gemacht hat, behält ihren Anspruch auf Wochengeld bei neuerlicher Schwangerschaft, wenn dieser Versicherungsfall innerhalb des Beginns der 32.Woche nach dem Ende der Pflichtversicherung eintritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog