Dienstfreistellung bei Zeitausgleich : OGH 8 Ob A 272,273/94 v.27.10.1994

(AZG § 10) Wird ein Arbeitnehmer dienstfreigestellt, kann sich der Arbeitgeber hinsichtlich des Anspruches auf Überstundenentgelt nicht auf eine Vereinbarung von Zeitausgleich berufen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1995)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.01.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunde
331.811 Arbeitszeit, variable
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:(AZG § 10) Wird ein Arbeitnehmer dienstfreigestellt, kann sich der Arbeitgeber hinsichtlich des Anspruches auf Überstundenentgelt nicht auf eine Vereinbarung von Zeitausgleich berufen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog