Reif für die Lärmrente

Mit höchstens 85 Dezibel haben Verwaltungsgerichtshof und Arbeitsinspektorat die erlaubte Lärmgrenze in Diskotheken festgelegt - für die Besucher viel zuwenig, für die Angestellten trotzdem eine Garantie, binnen weniger Jahre irreparable Gehörschäden zu erleiden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Falter (Nr.36)
VerfasserIn: Huber, Markus
Odehnal, Bernhard
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.09.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.644 Lärm
331.823 Arbeitsschutz
331.015.12 Arbeitsplatzgestaltung
331.82 Arbeitsbedingungen
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit höchstens 85 Dezibel haben Verwaltungsgerichtshof und Arbeitsinspektorat die erlaubte Lärmgrenze in Diskotheken festgelegt - für die Besucher viel zuwenig, für die Angestellten trotzdem eine Garantie, binnen weniger Jahre irreparable Gehörschäden zu erleiden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog