Zinsenanspruch für fällige Lohnforderungen : OGH 8 Ob 14/94 v.13.10.1994

(ABGB § 1333, ASGG § 49a) / Der positive Schaden durch Zinsenentgang bzw. Zinsenbelastung wegen Nichtzahlung fälliger (Lohn-)Forderungen ist bei leichter Fahrlässigkeit mit dem gesetzlichen Zinsfuss von 4 % begrenzt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 28.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
331.213 Lohnforderung
336.78 Zins
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:(ABGB § 1333, ASGG § 49a) / Der positive Schaden durch Zinsenentgang bzw. Zinsenbelastung wegen Nichtzahlung fälliger (Lohn-)Forderungen ist bei leichter Fahrlässigkeit mit dem gesetzlichen Zinsfuss von 4 % begrenzt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog