Oberstgericht hebt den AF-Beitrag auf : VwGH Zl. 94/16/0182 v.24.11

Die Wirtschaftskammer hätte seit dem EWR-Beitritt Österreichs auf den Aussenhandelsförderungsbeitrag (AF-Beitrag) verzichten müssen. Rechtskräftige Vorschreibungen bleiben von dem Entscheid unberührt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1994)
VerfasserIn: Kommenda, Benedikt
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:061.1:380.15 WK: Aussenhandelsstelle
336.2 Abgabe
341.176 EWR
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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