Oberstgericht hebt den AF-Beitrag auf : VwGH Zl. 94/16/0182 v.24.11
Die Wirtschaftskammer hätte seit dem EWR-Beitritt Österreichs auf den Aussenhandelsförderungsbeitrag (AF-Beitrag) verzichten müssen. Rechtskräftige Vorschreibungen bleiben von dem Entscheid unberührt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 19.12.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:380.15 WK: Aussenhandelsstelle
336.2 Abgabe 341.176 EWR 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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