Nachprüfungen bei österreichischen Unternehmen

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) kann Nachprüfungen bei österreichischen Unternehmen vornehmen, die des Verstosses gegen das EWR-Wettbewerbsrecht verdächtig sind. Der österreichische Gesetzgeber unterstützt die ESA dabei durch die Anordnung von Hausdurchsuchungen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (5 (1994) Nr.11)
VerfasserIn: Wiedner, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
34.028 Verfahrensrecht
341.176 EFTA
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) kann Nachprüfungen bei österreichischen Unternehmen vornehmen, die des Verstosses gegen das EWR-Wettbewerbsrecht verdächtig sind. Der österreichische Gesetzgeber unterstützt die ESA dabei durch die Anordnung von Hausdurchsuchungen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog