Kein Nachschieben von Kündigungsgründen bei Vertragsbediensteten : OGH 8 Ob A 231/94 v.19.5.1994 in Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 68/93 v.6.12.1993

Eine nachträgliche Umdeutung oder Nachschiebung eines anderen Kündigungsgrundes (hier des § 32 Abs.2 lit. b VBG) ist unzulässig. Es liegt im Risikobereich des Dienstgebers, wenn er nicht erkennt, dass das objektiv rechtswidrige Verhalten seinem Dienstnehmer nicht vorwerfbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1994) Nr.4607)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.12.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
35.084 Vertragsbedienstete
34.028 Verfahrensrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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