Arbeitszeitgesetzwidrige Servicearbeiten in Spitälern : VGH 92/18/0521, 0522 v.8.9.1994 / AZG § 20
Servicearbeiten in Spitälern können nicht als derartige aussergewöhnliche Fälle eingestuft werden, wenn keine detaillierten Angaben, insbesondere über Zeitpunkt und Gegenstand der Störungsmeldung, Zeitpunkt und Umfang der durchgeführten Arbeiten und das Angewiesensein des Krankenhauses auf ein besti...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1994)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.11.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
362.11 Krankenhaus 331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Servicearbeiten in Spitälern können nicht als derartige aussergewöhnliche Fälle eingestuft werden, wenn keine detaillierten Angaben, insbesondere über Zeitpunkt und Gegenstand der Störungsmeldung, Zeitpunkt und Umfang der durchgeführten Arbeiten und das Angewiesensein des Krankenhauses auf ein bestimmtes schadhaftes Gerät, gemacht werden können. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |