Arbeitszeitgesetzwidrige Servicearbeiten in Spitälern : VGH 92/18/0521, 0522 v.8.9.1994 / AZG § 20

Servicearbeiten in Spitälern können nicht als derartige aussergewöhnliche Fälle eingestuft werden, wenn keine detaillierten Angaben, insbesondere über Zeitpunkt und Gegenstand der Störungsmeldung, Zeitpunkt und Umfang der durchgeführten Arbeiten und das Angewiesensein des Krankenhauses auf ein besti...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1994)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
362.11 Krankenhaus
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Servicearbeiten in Spitälern können nicht als derartige aussergewöhnliche Fälle eingestuft werden, wenn keine detaillierten Angaben, insbesondere über Zeitpunkt und Gegenstand der Störungsmeldung, Zeitpunkt und Umfang der durchgeführten Arbeiten und das Angewiesensein des Krankenhauses auf ein bestimmtes schadhaftes Gerät, gemacht werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog