Zur Unzulässigkeit von Telefaxwerbung : LG Wien 40 R 341/94 v.22.8.1994

Dabei kommt es nach Meinung des LG vorrangig darauf an, ob ein sachlicher in der Interessensphäre des Adressaten liegender Grund für die Übermittlung des Anbotes per Fax bestehe. Dies sei bei Büroausstattungsartikeln zu verneinen, da diese in den Bereich der langfristigen Planung gehören und daher d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (12 (1994) Nr.11a)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.1994
Erscheinungsjahr:1994
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
384 Fernmeldewesen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Dabei kommt es nach Meinung des LG vorrangig darauf an, ob ein sachlicher in der Interessensphäre des Adressaten liegender Grund für die Übermittlung des Anbotes per Fax bestehe. Dies sei bei Büroausstattungsartikeln zu verneinen, da diese in den Bereich der langfristigen Planung gehören und daher die Schnelligkeit der Übermittlung des Anbotes keine Rolle spiele. Ausserdem trage diese Werbemethode wegen der Möglichkeit, die Kosten der Werbung zum Teil auf den Umworbenen zu verlagern, den Keim eines immer weiteren Umsichgreifens in sich. Sie führe damit zu einer untragbaren Belästigung der Allgemeinheit, die auch gem. § 39 Abs.2 Fernsprechordnung zu unterbleiben habe.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog