Ein Verbot von Cannabis verhindert keinen einzigen Drogentoten : Rauschmittel und Verfassungswidrigkeit
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende April 1994 entschieden, dass der Umgang mit Haschisch (Cannabis), auch in geringen Mengen, weiter strafrechtlich verboten bleibt. Die grundsätzliche Diskussion über Sinn und Zweck strafbesetzter Drogenprohibition ist damit jedoch nicht am Ende.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1994)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 08.08.1994 |
Erscheinungsjahr: | 1994 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.8 Suchtgift
343.9 Kriminalität |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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